Wir sorgen dafür, dass die Gänge auf Ihrem Grundstück sowie die angrenzenden öffentlichen Gehwege vom Schnee und Eis befreit werden.
Ob Hausverwaltung oder privates Grundstück - Unser Winterdienst schützt Sie vor gefährlicher Glätte.
Grundsätzlich sind die Vermieter und Grundstückseigentümer zuständig für die Schnee- und Eisbeseitigung und somit auch haftbar, wenn die Räum- und Streupflichten nicht erfüllt wurden.
An Sonn- und Feiertagen muss man bis 9 Uhr seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen und bis 7 Uhr werktags.
Unser Winterdienst beinhaltet die Schneeräumung und die Eisbeseitigung sowie das Streuen von Einfahrten und Gehwegen und Streugutbeseitigung nach dem Winter.
Je von den Gegebenheiten vor Ort und den behördlichen Vorgaben abhängig, verwenden wir umweltfreundliches Streugut wie Salz oder Splitt.